Hochhausfassade in Frankfurt/Main

Dr. jur.
Klaus Meinhardt
T. + 49 (0) 6101 9956000

Allgemeine Mandatsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten durch Rechtsanwalt Meinhardt, einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung.
    Abweichende Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  2. Vertragsgegenstand
    Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte anwaltliche Tätigkeit. Ein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.
    Rechtsanwalt Meinhardt führt alle Mandate unter Beachtung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte sowie der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch. Er ist berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen als richtig zugrunde zu legen.
  3. Schweigepflicht, Korrespondenz, Datenschutz
    Rechtsanwalt Meinhardt, einschließlich sämtlicher Mitarbeiter, ist verpflichtet, über alle Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihm im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
    Er ist berechtigt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse dem Mandanten ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übermitteln, es sei denn, aus den Umständen ist eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt.
    Rechtsanwalt Meinhardt ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
  4. Haftung, Haftungsbegrenzung auf 1 Mio. Euro
    Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, haftet Rechtsanwalt Meinhardt dem Mandanten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden.
    In jedem Fall ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch betraglich begrenzt auf EUR 1 Mio. (i. W.: eine Million Euro). In dieser Höhe unterhält Rechtsanwalt Meinhardt eine Berufshaftpflichtversicherung.
    Sollte aus Sicht des Mandanten eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abgesichert werden, kann auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Mandanten eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
  5. Mitwirkungspflichten des Mandanten
    Der Mandant wird Rechtsanwalt Meinhardt bei der Durchführung seines Mandats unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen beschaffen. Eventuelle Adressenänderungen (einschließlich Telefon, Fax und E-Mail) wird er rechtzeitig schriftlich bekannt geben.
  6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
    Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar.
    Der Mandant ist nur zu einer Aufrechnung mit nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen befugt.
  7. Kündigung
    Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.
    Das Kündigungsrecht steht auch Rechtsanwalt Meinhardt zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
  8. Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Mandanten, Verrechnung mit offenen Honorarforderungen
    Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche an Rechtsanwalt Meinhardt in Höhe der Honorarforderungen sicherungshalber ab. Dieser wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
    Rechtsanwalt Meinhardt ist befugt, Erstattungsbeträge und sonstige bei ihm eingehende, dem Mandanten zustehende Zahlungen mit offenen Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen.
  9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit hierüber Vereinbarungen zulässig sind, ist Frankfurt am Main.

Frankfurt am Main, im April 2007